Wen das Gesetz trifft
Das BFSG nennt in § 1 Abs. 3 fünf Arten von Dienstleistungen für Verbraucher. Für die meisten Unternehmen zählt die letzte: Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Gemeint sind Angebote über Websites und Apps, die auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags zielen (§ 2 Nr. 26).
Kurz: Sobald Verbraucher bei Ihnen online bestellen, buchen oder einen Vertrag schließen können, sind Sie betroffen. Eine reine Informationsseite ohne diese Möglichkeit nennt das Gesetz nicht.
- ✓Onlineshops, die an Endkunden verkaufen
- ✓Buchungs- und Ticketportale, Terminbuchung mit Vertragsabschluss
- ✓Apps mit Kauf- oder Buchungsfunktion
- ✓Eigene Kategorien für Banken, Telekommunikation, Personenbeförderung und E-Books
Ausnahmen: enger, als viele hoffen
Es gibt Ausnahmen – aber sie sind klar umrissen. Die wichtigsten im Überblick:
| Ausnahme | Voraussetzung | Grundlage |
|---|---|---|
| Kleinstunternehmen | Weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme | § 3 Abs. 3, § 2 Nr. 17 |
| Nur Geschäftskunden | Das Gesetz erfasst Dienstleistungen für Verbraucher | § 1 Abs. 3 |
| Alte Medien und Dateien | Aufgezeichnete Videos und Audios sowie Büro-Dateien, veröffentlicht vor dem 28.06.2025 | § 1 Abs. 4 |
| Inhalte Dritter | Die Sie weder finanzieren, entwickeln noch kontrollieren | § 1 Abs. 4 |
| Archive | Die nach dem 28.06.2025 nicht mehr aktualisiert werden | § 1 Abs. 4 |
| Unverhältnismäßige Belastung | Begründet, dokumentiert und spätestens alle fünf Jahre neu bewertet | § 17 |
Die Übergangsfrist bis zum 27. Juni 2030 gilt für Verträge, die vor dem 28. Juni 2025 geschlossen wurden, und für Produkte, die schon vorher im Einsatz waren (§ 38). Für neue Bestellungen über Ihren Shop hilft sie nicht.
Was „barrierefrei“ konkret heißt
Das Gesetz selbst enthält keine technischen Prüfkriterien. Sie ergeben sich aus der Verordnung zum BFSG und aus harmonisierten Normen: Wer sie einhält, gilt als konform (§ 4). Für Websites ist das die EN 301 549, die für Web-Inhalte auf die WCAG 2.1 in Stufe AA verweist.
Was das in der Praxis heißt – Bilder, Kontraste, Tastatur, Formulare – steht in unserer Checkliste. Wie Sie Ihre Seite selbst prüfen, zeigt der Ratgeber Website auf Barrierefreiheit testen.
Dazu kommt eine Informationspflicht: Sie müssen in den AGB oder an anderer, gut erkennbarer Stelle erklären, wie Ihr Angebot die Anforderungen erfüllt (Anlage 3). Mindestens gehören dazu:
- ✓eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung in einem barrierefreien Format
- ✓Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung nötig sind
- ✓eine Beschreibung, wie die Dienstleistung die Anforderungen erfüllt
- ✓die zuständige Marktüberwachungsbehörde
Was bei Verstößen droht
Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg. Verbraucher können dort Barrieren melden, auch über anerkannte Verbände (§ 32).
Stellt die Behörde einen Mangel fest, fordert sie Sie zuerst auf, ihn zu beheben. Passiert nichts, kann sie das Angebot bis zum Nachweis der Konformität untersagen (§ 29). Laut IHK Osnabrück können außerdem Mitbewerber und Verbände abmahnen.
| Verstoß | Bußgeld bis |
|---|---|
| Nicht barrierefreie Dienstleistung anbieten | 100.000 € |
| Informations-, Auskunfts- oder Vorlagepflichten verletzen | 10.000 € |
So gehen Sie vor
Wer betroffen ist, sollte nicht mit dem ganzen Shop anfangen, sondern mit den Seiten, auf denen gekauft wird:
- ✓Betroffenheit klären: Verkaufen Sie an Verbraucher, und liegen Sie über der Grenze für Kleinstunternehmen?
- ✓Kernseiten testen: Startseite, Kategorie, Produkt, Warenkorb, Checkout, Kontaktformular – so geht der Test.
- ✓Nach Wirkung beheben: Zuerst alles, was einen Kauf verhindert – etwa ein Checkout, der sich nicht per Tastatur bedienen lässt.
- ✓Erklärung veröffentlichen: Die Angaben nach Anlage 3, gut auffindbar, etwa im Footer.
- ✓Laufend prüfen: Das Gesetz verlangt, dass die Anforderungen dauerhaft erfüllt sind (§ 14 Abs. 3) – auch nach Updates und neuen Inhalten.
Prüfen und beheben in einem Zug: Bei unserer Leistung Barrierefreiheit testet der Prüf-Agent nach WCAG 2.1 AA, Design- und Shop-Agent beheben die Fehler direkt im Theme – zum Festpreis vorab.